AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMS Easy Marketing Solution GmbH für den unternehmerischen Geschäftsverkehr auf www.dropshipping-autoteile.de

 

(Stand: 15.04.2015)

 

Die EMS – Easy Marketing Solution GmbH und / oder damit verbundene Unternehmen stellen Webseitenfunktionalitäten und andere Services sowie Produkte zur Verfügung. Sobald Sie sich auf unserer Webseite befinden oder über unsere Webseite Ware kaufen, nutzen Sie Produkte oder Serviceleistungen. In diesem Zusammenhang und zum ausschließlichen Zwecke der Nutzung der angebotenen Webseitenfunktionalitäten und anderer Services sowie Produkte stellt Ihnen die EMS – Easy Marketing Solution GmbH zusätzlich gegebenenfalls auch Software zur Verfügung.

 

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen aufmerksam durch bevor Sie unsere Services und Produkte nutzen. Durch die Nutzung der von uns angebotenen Webseitenfunktionalitäten und anderer Services und Produkte erklären Sie sich einverstanden damit, an diese Bedingungen gebunden zu sein.

 

I. Maßgebende Bedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, unternehmerischer Geschäftsverkehr

 

(1)

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EMS – Easy Marketing Solution GmbH (im Folgenden EMS genannt) und dem Dropshipping Partner (im Folgenden DP genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGB der einzelnen Vertragspartner sind nicht und werden nicht Vertragsbestandteil.

 

(2)

Die von EMS angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Produkte und Dienstleistungen für Endverbraucher werden von EMS nicht angeboten.

 

(3)

EMS bietet Käufern und Verkäufern eine Plattform, um Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen. EMS erlaubt Drittanbietern, ihre Produkte auf der Webseite zu listen und zu verkaufen. Auch wenn EMS als Anbieter dieser Plattform damit verbundene Transaktionen auf der Seite www.dropshipping-autoteile.de ermöglicht, ist EMS weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen dem DP und dem Verkäufer geschlossen. EMS ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keine Verantwortung für jenen Vertrag. EMS ist auch nicht der Vertreter des Verkäufers. Der Verkäufer ist verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des DP und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen DP und Verkäufer entstehen.

 

Nähere Bestimmungen für Ware und Warenlieferungen werden in Teil III. Verkaufsbedingungen für Ware dieser AGB geregelt.

 

(4)

Andere Firmen / Drittanbieter als EMS erbringen Dienstleistungen oder verkaufen Sortimente auf dieser Webseite. Ferner stellen wir Links zu Seiten von verbundenen Firmen und bestimmten anderen Unternehmen zur Verfügung. Wir sind nicht für eine Untersuchung und Bewertung dieser Angebote oder Seiten verantwortlich und wir leisten keine Gewähr für die Angebote dieser Unternehmen oder die Inhalte auf deren Webseiten. EMS übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, Produkte und Inhalte dritter Personen. Sie werden darüber informiert, wenn eine dritte Person in Ihren Geschäftsvorgang einbezogen ist und wir dürfen Ihre Informationen bezüglich dieses Geschäftsvorgangs dieser dritten Person mitteilen. Sie sollten deren Datenschutzerklärungen und andere Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen.

 

Nähere Bestimmungen für Ware und Warenlieferungen werden in Teil III. Verkaufsbedingungen für Ware dieser AGB geregelt.

 

(5)

Mit dem Begriff „Software“ sind alle Softwareprodukte und Softwareprogramme (z.B. PlugIn, Module oder Addons) von EMS samt zugehörigen Dokumentationen und Lizenzmaterial gemeint und zusammengefasst, die dem DP von EMS unter der Domain www.dropshipping-autoteile.de zur Verfügung gestellt werden oder im Rahmen der Nutzung der Angebote auf www.dropshipping-autoteile.de übergeben werden.

Nähere Bestimmungen für Software werden in Teil II. Nutzungsbedingungen für Software dieser AGB geregelt.

 

(6)

Mit dem Begriff „Ware“ sind alle Ersatzteile, Reifen, Zubehör etc. gemeint und zusammengefasst, welche über die Software der EMS identifiziert werden und dem DP mit Hilfe von Artikelnummer und Bezeichnung genannt werden sowie welche die DP über die Software der EMS unter der Domain www.dropshipping-autoteile.de bei angeschlossenen Lieferanten bestellen können.

 

Nähere Bestimmungen für Ware und Warenlieferungen werden in Teil III. Verkaufsbedingungen für Ware dieser AGB geregelt.

 

§ 2 Beschränkung der Vertretungsmacht von Mitarbeitern

 

(1)

Abweichende Vereinbarungen / Individualvereinbarungen zu diesen AGB mit Vertretern von EMS bedürfen generell der Schriftform und können nur mit gesetzlichen Vertretern der EMS geschlossen werden.

 

§ 3 Termine und Fristen

 

(1)

Leistungstermine für Software gelten nur näherungsweise, sofern diese EMS nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine von Waren gelten nur näherungsweise und obliegen ausschließlich den jeweiligen Lieferanten und sind nicht von EMS zu verantworten.

 

(2)

Leistungstermine für Software verlängern sich um den Zeitraum, in dem EMS durch Umstände, die EMS nicht zu vertreten hat (Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige von EMS nicht zu vertretende Störungen), daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

 

(3)

EMS ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit die gelieferten Teile isoliert voll nutzbar sind. Jede Teilleistung darf anteilig gesondert in Rechnung gestellt werden und ist dann als Abschlag zur Zahlung fällig.

 

§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

 

(1)

Alle angegebenen Preise für Software laut Preisliste und für Waren im Kundencenter sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2)

Als Zahlungsoptionen stehen PayPal, Sofortüberweisung und Rechnungskauf zur Verfügung.

Für die Zahlungsoptionen PayPal und Sofortüberweisung sind alle Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skonto zahlbar.

Für die Zahlungsoption Rechnungskauf sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skonto zahlbar.

 

(3)

Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt, unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen; dies gilt auch bei Stundung oder Annahme von Wechseln oder Schecks. Weiterhin sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung in Bargeld oder gegen selbstschuldnerische Bankbürgschaft auszuführen.

 

(4)

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % entsprechend der gesetzlichen Regelung über dem jeweiligen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank ab dem Fälligkeitsdatum berechnet werden.

 

(5)

Die Zustellung aller Rechnungen erfolgt im .pdf-Format via E-Mail. Mahnungen bedürfen keiner besonderen Form.

 

(6)

Gerät der DP mit seiner Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, darf EMS die Software sperren. Somit ist keine Nutzung ab diesem Zeitpunkt mehr möglich, bis zur Begleichung der offenen Rechnung. Danach erfolgt unverzüglich die Freischaltung zur weiteren Nutzung.

 

(7)

Wird die Nutzung nach vorstehendem Absatz (6) gesperrt, so bleibt der DP trotzdem zur Zahlung der Vergütung für die Dauer der Sperre verpflichtet.

 

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

 

Eine Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, welches nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Änderung der AGB im laufenden Vertragsverhältnis

 

(1)

Die hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden.

 

(2)

Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website www.dropshipping-autoeile.de . Widerspricht der DP nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

 

(3)

Ein fristgemäßer Widerspruch des DP gegen die geänderten Geschäftsbedingungen beeinträchtigt das Recht von EMS, den mit dem DP bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, nicht.

 

§ 7 Datenschutzbestimmungen

 

Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung sowie unsere Erklärungen zu Cookies und Internet Richtlinien, die auch für die Nutzung sämtlicher Webseitenfunktionalitäten und andere Services sowie Produkte gelten.

 

(1)

EMS trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu §9 BDSG. EMS schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom DP oder den DP betreffenden, auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstige Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder durch Daten oder durch physischen Zugriffsschutz durch den Provider – durch Mitarbeiter von EMS oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. EMS ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz oder Schutz gegen ähnliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

 

(2)

EMS wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der DP stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

 

(3)

Der DP trägt Sorge dafür, dass er – bspw. bei der Übertragung von Daten Dritter auf den Server von EMS – alle Rechte Dritter an dem von ihm verwendetem Material beachtet. Weiterhin holt er die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen ein, soweit er bei Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnisbestand eingreift.

 

§ 8 Urheberrecht und Datenbankrechte, Zugangsdaten

 

(1)

Der gesamte Inhalt der auf bzw. über unsere Webseite www.dropshipping-autoteile.de oder über bzw. in einem Service enthalten oder bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von EMS oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen, und ist durch internationales Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.

Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist es Ihnen untersagt, die auf bzw. über unsere Webseite www.dropshipping-autoteile.de oder über bzw. in einem Service enthalten oder bereitgestellten Daten zu extrahieren und/oder wiederzuverwenden. Insbesondere dürfen Sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile unserer Webseite oder eines unserer Services zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Sie dürfen ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EMS keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile der Daten unserer Webseite oder eines unserer Services (z. B. unsere Preise und Produktinformationen) beinhaltet.

 

(2)

Für die Nutzung unserer Angebote erstellen wir für Sie einen persönlichen Zugang / Konto zu Ihrem Dropshipping Partner Kundenbereich.

Sie sind für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihres Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu Ihrem Computer verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Konto oder Passwort vorgenommen werden. Sie sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und Sie sollten uns unverzüglich informieren, wenn Sie Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrem Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Angaben an uns korrekt und vollständig sind und Sie uns von jeglichen Änderungen hinsichtlich der von Ihnen gegebenen Informationen in Kenntnis setzen.

Sie dürfen die von uns erhaltenen Zugangsdaten sowie alle damit in Verbindung stehenden Services nicht verwenden:

 

  1. in einer Weise, die dazu geeignet ist, den EMS Service oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in sonstiger Art zu beeinträchtigen, oder

  2. für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität oder

  3. um Belästigung, Unannehmlichkeiten oder Angst zu verursachen.

 

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.

 

§ 9 Elektronische Kommunikation

 

(1)

Wenn Sie unsere Webseitenfunktionalität oder andere Services nutzen oder uns eine Email senden, dann kommunizieren Sie auf elektronischen Wege mit uns. Wir werden mit Ihnen per Email kommunizieren oder auf der Seite www.dropshipping-autoteile.de Hinweise und Nachrichte veröffentlichen. Sie erklären sich damit einverstanden, das sämtliche Benachrichtigungen, Zustimmungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikationen welche vertragliche Zwecke betreffen auf elektronischen Wege erfolgen, deshalb keine Schriftform erfordern, es sei denn, gesetzliche Vorschriften bedingen eine andere Form der Kommunikation als der Elektronischen.

 

§ 10 Haftung

 

(1)

EMS haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Falle der Beschädigung von Leben, Körper und / oder Gesundheit nach den gesetzlichen Regelungen.

 

(2)

EMS haftet im Übrigen für Fahrlässigkeit nur, sofern EMS eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

(3)

Die Haftung auf Schadensersatz nach Absatz (2) ist der Höhe nach begrenzt auf die dreifache Monatslizenzgebühr/Monatsmiete pro Schadensfall und auf die Lizenzgebühr/Miete für ein Jahr für sämtliche Schadensfälle aus diesem Vertragsverhältnis. Bei anderen Leistungen von EMS ist die Haftung gemäß Abs. (2) der Höhe nach auf die Höhe der mit dem DP vereinbarten vertraglichen Gegenleistung beschränkt.

 

(4)

Eine Haftung bei Verlust von Daten und/oder Programmen ist ausgeschlossen. Der DP ist für eine regelmäßige Datensicherung allein verantwortlich. Hierzu werden dem DP alle relevanten Daten im Kundencenter als Download zur Verfügung gestellt.

 

§ 11 Allgemeine Schlussbestimmungen

 

(1)

Die Vereinbarung zwischen EMS und dem DP unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2)

Der Erfüllungsort ist der Sitz von EMS. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind seitens des DP ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht übertragbar.

 

(3)

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem DP und EMS ist 09337 Hohenstein Ernstthal, sofern der DP eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist. Das gleiche gilt, wenn der DP keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

(4)

Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

 

(5)

EMS ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Verantwortung von EMS nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt.

 

(6)

Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.

 

(7)

Wir bemühen uns stets sicherzustellen, dass die EMS Software und Services ohne Unterbrechungen verfügbar sind und Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch Ihr Zugriff auf EMS Software und Services kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Wir versuchen die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.

 

 

II. Nutzungsbedingungen für Software

 

II.I Zusatzbedingungen für Software-Miete / Lizenzverträge

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1)

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung bzw. Bereitstellung der in der Vereinbarung bezeichneten Software oder Services und die Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form gegen Zahlung einer monatlichen Vergütung.

 

(2)

Sie dürfen sämtliche von EMS zur Verfügung gestellte Software nur dazu nutzen, um die Verwendung eines von EMS bereitgestellten Services zu ermöglichen, und nur soweit, wie dies durch diese AGB gestattet ist.

 

(3)

Upgrades und Updates sind generell von EMS nicht geschuldet. EMS ist jedoch berechtigt, um die Software auf dem aktuellsten Stand zu halten, Upgrades und Updates ohne vorherige Ankündigung einzuspielen.

 

(4)

Soweit EMS zusätzlich zur überlassenen oder bereitgestellten Software die zum Betrieb von Software notwendige IT-Infrastruktur einschließlich des erforderlichen Speicherplatzes und der Wartung über eine Internetverbindung bereitstellt, gelten ergänzend die Zusatzbedingungen zum Hosting in Ziffer II.V dieser AGB.

 

§ 2 Nutzungsbedingungen

 

(1)

Es ist dem DP nicht gestattet, die EMS Software für illegale Zwecke zu nutzen.

 

(2)

Es ist dem DP nicht gestattet, einem Dritten die Software auf Zeit z. B. im Wege der Vermietung oder des Leasings zu überlassen, oder die Software innerhalb oder außerhalb von Datennetzen zum Abruf bereitzuhalten, zu übermitteln oder öffentlich wiederzugeben

 

(3)

Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die sonstige Verbreitung der Software (offline oder online) sind generell untersagt.

 

(4)

Der DP ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

 

(5)

Der DP ist verpflichtet, die über das System von EMS identifizierten Artikel im Kundencenter als Bestellung aufzugeben. Es ist dem DP generell nicht gestattet, diese Artikel bei einem anderen Lieferanten oder über ein anderes Bestellsystem als das von EMS zur Verfügung gestellte zu bestellen.

 

(6)

Bei Bereitstellung der Software auf einem virtuellen Server durch EMS sind zeitweilige Beschränkungen der Verfügbarkeit, die im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich sind und der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen, vertragsgemäß. EMS berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des DP, soweit dies möglich ist.

 

§ 3 Miete/Lizenzgebühr

 

(1)

Die Höhe der monatlichen Vergütung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.

 

(2)

Die monatliche Vergütung wird jeweils im Voraus bei Bestellung für den ausgewählten Zeitraum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf der Bankverbindung von EMS an.

 

§ 4 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte

 

(1)

Der DP ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr verpflichtet, die gemietete Software unverzüglich nach Installation oder Freischaltung zu untersuchen und Fehler schriftlich und unter genauer Beschreibung zu rügen. Soweit Fehler bei Beginn des Mietvertrages vorhanden waren, die bei einer entsprechenden Untersuchung zu Tage getreten wären und bei EMS eine unverzügliche Rüge nicht eingegangen ist, gilt der bei Beginn des Vertrages bestehende Zustand trotzdem als vertragsgemäß.

 

(2)

Die Leistung von EMS gilt spätestens als abgenommen, soweit die Software in Betrieb genommen wird, ohne dass der DP sich innerhalb von 14 Tagen ab Inbetriebnahme schriftlich gegenüber EMS die Rechte wegen bestimmter Mängel vorbehält.

 

(3)

Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Die Mängelrüge muss Informationen über die Art des Fehlers, das Modul, in dem der Fehler aufgetreten ist sowie die Arbeiten, die bei Auftreten des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten.

 

(4)

Fehler, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Software führen, stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel sind ebenfalls solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom DP zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, die nicht von EMS zur Verfügung gestellt wurden, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des DP stammenden Gründen resultieren.

 

(5)

Für Software, die vom DP geändert worden ist, erbringt EMS generell keine Gewährleistung.

 

(6)

EMS erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von EMS durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass EMS Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom DP auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.

 

(7)

Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem EMS dem DP eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft. EMS kann hierbei die betroffene Software gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Software austauschen, wenn dies für den DP zumutbar ist.

 

(8)

Falls Dritte Schutzrechte gegen den DP geltend machen, unterrichtet dieser EMS unverzüglich schriftlich. EMS wird nach ihrer Wahl und in Absprache mit dem DP die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der DP darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. EMS wehrt die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den DP von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des DP beruhen.

 

(9)

Der DP ist nicht berechtigt, eine Minderung im Wege der Verrechnung mit Mieten/Lizenzgebühren für Folgemonate geltend zu machen, soweit die Minderungsberechtigung in der konkreten Höhe nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(10)

Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

 

(11)

Mängelrügen des DP im Hinblick auf Zusatzleistungen wie Installationen, Schulungen, Support oder eine Webservice-Anbindungsprogrammierung durch EMS, einem Partner, oder durch den DP selbst haben auf die geschuldete Softwaremiete zur Software keinen Einfluss. Mängelrechte richten sich insoweit allein nach dem jeweiligen Vertragstyp unter Berücksichtigung der AGB von EMS.

 

§ 5 Vertragslaufzeit/ Kündigung

 

(1)

Der Mietvertrag läuft jeweils entsprechend der gebuchten Laufzeit durch den DP. Eine separate Kündigung ist nicht notwendig und möglich.

 

Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. In diesem Fall hat der DP jedoch kein Recht auf Rückerstattung der bereits im Voraus gezahlten Miete.

 

(2)

Sollte der DP kein aktives Modul gebucht haben, behält sich EMS vor, Ihm den Zugang zum Kundencenter zu entziehen.

 

(3)

Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären. Die Wahrung der Textform, z.B. E-Mail oder Telefax, genügt dieser Form nicht.

 

(4)

Nach Beendigung des Vertrages, gleich auf welche Weise, ist der DP zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.

 

II.II Zusatzbedingungen für Werkleistungen

 

§ 1 Leistung von EMS

 

(1)

Soweit es der DP und EMS vereinbart haben, übernimmt EMS die Installation der Software beim DP oder auf einem vom DP oder von EMS zur Verfügung gestellten virtuellen Server, oder die Programmierung oder Anpassung von Softwarekomponenten oder Schnittstellen.

 

(2)

Die Anbindung / Anpassung der EMS Software an andere Softwarelösungen (z.B. Warenwirtschaft, ERP-Software, Logistiksoftware, PIM-Software, CMS-Software etc.) des DP bzw. die Anbindung / Anpassung beispielsweise eines Warenwirtschaftssystems des DP an die Software, wird von EMS ohne gesonderten Auftrag nicht geschuldet. Soweit EMS freiwillig ohne gesonderten Auftrag Beratungsleistungen übernimmt oder den DP bei der Anpassung unterstützt, ist ein bestimmter Erfolg durch EMS nicht geschuldet.

 

(3)

Soweit EMS die Bereitstellung der Software auf einem virtuellen Server schuldet, schuldet EMS nur die Funktionsfähigkeit der Software auf dem virtuellen Server und die Erreichbarkeit des Servers über das Internet.

 

(4)

Alle Leistungen entsprechend II.II dieser AGB erbringt EMS optional, nur aufgrund individueller Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt nach dem aktuellen Stundensatz / Leistungskatalog.

 

§ 2 Mitwirkungspflichten des DP

 

(1) Der DP ist verpflichtet, EMS den notwendigen Zugang zu Räumen und zu der entsprechenden Hardware zu verschaffen, auf der die Software installiert werden soll.

 

(2)

Der DP ist verpflichtet, sämtliche Installations-Datenträger und Treiber für seine Hardware bereitzuhalten.

 

(3)

Sofern die Installation auf einem Netzwerk erfolgt, muss der DP gewährleisten, dass sein zuständiger Netzwerkadministrator während der Installation anwesend ist.

 

§ 3 Erklärung der Abnahme, Abnahmefiktion

 

(1)

Nach der Installation ist der DP verpflichtet, die Software zu testen. Soweit keine wesentlichen Fehlfunktionen auftreten, ist der DP verpflichtet, die Leistung von EMS abzunehmen.

 

(2)

Die Leistung von EMS gilt spätestens als abgenommen, soweit die Software in Betrieb genommen wird, ohne dass der DP sich innerhalb von 14 Tagen ab Inbetriebnahme schriftlich gegenüber EMS die Rechte wegen bestimmter Mängel vorbehält.

 

§ 4 Rechteeinräumung

 

(1)

Soweit EMS aufgrund gesonderter Vereinbarung Zusatzfunktionen für die Software programmiert, gilt die Bestimmung zum Umfang der Nutzungsrechte im Unterpunkt II.I § 2 dieser AGB entsprechend. Die Nutzungsrechte bestehen für die Dauer des Mietvertrages hinsichtlich des Hauptprogramms zur Software. Es steht EMS frei, die programmierten Zusatzfunktionen in neueren Versionen der Software standardmäßig zu implementieren oder in Updates allen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

 

II.III Zusatzvereinbarungen für Schulungen

 

§ 1 Schulungen

 

(1)

Hat EMS sich zu einer Schulung oder Einweisung verpflichtet, so schuldet EMS die Durchführung der Schulung unter Berücksichtigung des vereinbarten Kommunikationsweges. Geschuldet wird das Bemühen um eine Vermittlung der entsprechenden Fragestellungen über den vereinbarten Zeitraum.

 

(2)

Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet. EMS ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung von Fragen der Schulungsteilnehmer Themenschwerpunkte zu setzen. Eine Behandlung sämtlicher möglicher Problemstellungen ist nicht geschuldet.

 

(3)

Reicht die vereinbarte Schulungszeit nicht aus, um sämtliche vom DP gewünschten Punkte zu behandeln, besteht die Möglichkeit, gegen Entgelt weitere Schulungen mit anderen Schwerpunkten zu vereinbaren.

 

II.IV Zusatzvereinbarungen für Supportleistungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung des Software-Supports durch EMS und die Inanspruchnahme durch den DP, soweit diese Leistungen vom DP bestellt wurden. Darin sind zudem die Supportdienste beschrieben, die für die jeweilige Softwarelösung von EMS angeboten werden. DP, die einen Supportvertrag mit EMS abgeschlossen haben, können vorbehaltlich der Zahlung der Vertragsgebühr die in diesen Richtlinien angebotenen Dienste in Anspruch nehmen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

(1)

Soweit EMS sich gegenüber dem DP im Rahmen der vereinbarten Software-Lizenzvereinbarung zu Support-Leistungen verpflichtet hat, wird sich unter Berücksichtigung des vereinbarten Kommunikationsweges um die Lösung von Problemen der Software bemühen und den DP insoweit beraten. EMS schuldet insoweit nur das Bemühen um eine Lösung im zeitlich vereinbarten Rahmen. Ein bestimmter Erfolg wird von EMS nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt EMS keine Gewähr dafür, dass die erteilten Ratschläge oder Hilfestellungen tatsächlich den vom DP gewünschten Erfolg herbeiführen.

 

(2)

EMS erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen ausschließlich für die aktuellste Standardversion der Software und für die je Einzelfall durch den DP beauftragten Softwareerweiterungen, sofern und soweit diese unverändert und in der von EMS empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung genutzt wird.

 

(3)

Produkte Dritter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, selbst wenn sie gemeinsam mit der Software ausgeliefert worden sind.

 

§ 3 Leistungsumfang Premiumsupport

 

(1) Der Premiumsupport dient nicht der Schulung des DP. Der Support darf nur von entsprechend geschulten und qualifizierten, im Umgang mit der Software und der entsprechenden Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des DP in Anspruch genommen werden.

 

(2)

Ziel des Supports ist es, den DP in die Lage zu versetzen, spezifische Aufgaben innerhalb der Software sachgerecht selbst lösen zu können. Eine Problemlösung ist jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der Software. Der Software-Support garantiert daher nicht, dass für jedes Problem eine Lösung gefunden werden kann, übernimmt jedoch alle Bemühungen, die in einem angemessenen wirtschaftlichen und zeitlichen Verhältnis zur Vertragsgebühr stehen, um eine Lösung zu finden.

 

(3)

Fällt ein Problem in den Kompetenzbereich des technischen Supports, wird das Problem durch den technischen Support als gelöst betrachtet, wenn eines der folgenden Ziele aus Sicht von EMS erreicht wurde:

 

 

§ 4 Service-Leistungen im Einzelnen

 

(1)

Der Support ist, sofern nicht anders geregelt, innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag in der Zeit vom 09:00 bis 16:00 Uhr), ausgenommen gesetzliche Feiertage, am Sitz von EMS erreichbar.

 

(2)

Der Support kann via E-Mail, Zugang zur Wissensdatenbank (FAQ, Knowledge Base), Telefon oder Sitzung per Fernwartung erfolgen.

 

(3)

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, wird der technische Support nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

 

(4)

Die Reaktionszeiten betragen während der Geschäftszeiten 6 Stunden.

 

(5)

EMS ist nur zur Durchführung von technischen Support im Rahmen der Software Lizenz- und Supportvereinbarung verpflichtet, wenn die Software auf oder in Verbindung mit unterstützten Plattformen und Komponenten von Drittanbietern betrieben wird, die gemäß der technischen Dokumentation der Software (Systemvoraussetzungen) auf dafür zugelassene Geräte installiert wurde.

 

(6)

Sofern ein Rückrufservice vereinbart ist, stellt es keine Nichterfüllung dar, wenn EMS den DP unter der von ihm angegebenen Rufnummer aus von EMS nicht zu vertretenden Gründen (z.B. besetzt, falsche Rufnummer) nicht erreichen kann.

 

(7)

Unter Verwendung eines Fernzugriffs wird die Prüfung im Einzelfall von Datenbeständen, Protokollen und Funktionsabläufen vorgenommen. EMS und der DP stimmen den Zeitpunkt des Fernzugriffs via E-Mail oder telefonisch ab.

 

(8)

Der DP muss EMS den Zugriff zu seinem System durch Aktivieren der ihm zugänglich gemachten Fernzugriffs-Software von EMS ermöglichen. Der Fernzugriff wird im Rahmen einer einzelnen Sitzung nur mit Einverständnis und unter Aufsicht des DP erfolgen – sofern nicht anders vereinbart. Der Vorgang kann durch den DP oder EMS jederzeit abgebrochen werden. Ebenso kann der DP den Vorgang aktiv begleiten und somit mitverfolgen, welche Arbeiten im Rahmen des Fernzugangs durchgeführt werden, insbesondere welche Zugriffe auf personenbezogene oder sonstige Daten erfolgen.

 

(9)

Der DP hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

 

(10)

Nachfolgende Leistungen sind nicht Gegenstand der vertragsgemäßen Leistung im Rahmen des Supports. Derartige Leistungen erbringt EMS optional, nur aufgrund individueller Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt nach dem aktuellen Stundensatz / Leistungskatalog:

 

 

(11)

Bei gewünschten Anpassungen an der Software-Lizenzvereinbarung, bei Fragen zu Verträgen und bei Erweiterung der Programmfunktionalität ist EMS zu kontaktieren.

 

§ 5 Besondere Mitwirkungspflichten des SupportDP, Stammdatenpflege, Datensicherung

 

(1)

Der DP benennt EMS einen im Umgang mit der Software geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner sowie dessen Stellvertreter. Diese haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass von EMS mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programmänderungen oder Lösungsschritte umgesetzt werden können.

 

(2)

Der DP garantiert während des gesamten Zeitraums die von EMS empfohlene Systemvoraussetzung auf dem aktuellen Stand der Technik, einschließlich präventiver Systemwartung.

 

(3)

Der DP hat EMS jederzeit bei Supporttätigkeiten zu unterstützen (z.B. Erstellung von Testdaten, Bereitstellung von IT-Fachpersonal um Live-Tests durchzuführen oder bei der Projektrealisierung BETA-Tests).

 

(4)

Falls für die Lösung eines Support-Falls ein Update notwendig ist, dann ist der DP verpflichtet, die aktuelle Version einzusetzen.

 

(5)

Der DP hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Anbindung) erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und funktionsfähig zu erhalten.

 

(6)

Bei Fehlermeldungen hat der DP unverzüglich die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben, ggf. unter Verwendung von EMS zur Verfügung gestellter Formulare. Erforderlichenfalls sind die Mitarbeiter des DP zur Zusammenarbeit mit den EMS Support-Mitarbeitern bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung verpflichtet. Sämtliche dem DP zur Verfügung stehenden, von EMS unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen angeforderten zusätzlichen Informationen, die für die Überprüfung, Diagnose oder Behebung des Fehlers relevant sind, darunter u.a. Protokolldateien der Software, Konfigurationsdateien, Screenshots und Informationen bezüglich jeglicher an der Softwarekonfiguration und Komponenten von Drittanbietern vorgenommenen Änderungen werden dabei bereitgestellt.

 

(7)

Von EMS mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten.

 

(8)

Das Anpassen, Speichern, Sichern, oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen, sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem DP. Es sind immer die aktuellen Systemvoraussetzungen zu beachten.

 

(9)

Vor Inanspruchnahme des Supports muss der DP zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage nicht bereits in der Wissensdatenbank bzw. Hilfe bereitgehalten wird, um sich zu vergewissern, dass gemeldete Fehler auf eine Fehlfunktion der Software und nicht auf das Betriebssystem, Hardware, Daten, Schnittstellen oder unsachgemäße Verwendung der Software zurückzuführen sind.

 

II.V Zusatzbedingungen zum Hosting

 

Stellt EMS dem DP zur Durchführung seiner Geschäftsprozesse im Online-Handel zusätzlich eine IT-Infrastruktur und Speicherplatz zur Verfügung, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1)

EMS stellt dem DP die Softwarelösung, die zum Betrieb der Softwarelösung notwendige IT-Infrastruktur einschließlich des erforderlichen Speicherplatzes für den Betrieb der Softwarelösung und die vom DP im Rahmen der Nutzung erzeugten Anwendungsdaten über eine Internetverbindung bereit. Gegenstand der Leistung von EMS ist es, dem DP die Nutzung dieses Systems (nachfolgend auch Server genannt) zur Erfüllung dieser Prozesse gegen Entgelt für die vereinbarte Zeitdauer zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Leistung von EMS ist auch die Wartung des Systems. Die Wartung umfasst z.B. das Einspielen von Updates, die Konfiguration und Überwachung von Ressourcen und die Administration des gehosteten Systems.

 

(2)

Der Zugriff auf das bereitgestellte System erfolgt via Internetbrowser. Unterstützt werden jeweils die letzten beiden Browserversionen der Browser Internet Explorer, Google Chrome, Mozilla Firefox und Apple Safari. Eine neue Version der genannten Browser wird jeweils spätestens innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach ihrem Erscheinungsdatum unterstützt. Die Zugriffssoftware (Browser) wird nicht durch EMS zur Verfügung gestellt und muss durch den DP selbst beschafft und eingerichtet werden.

 

(3)

Ein Datenexport auf dem Server erfolgt durch EMS mindestens einmal am Tag. Für die vom DP erzeugten Anwendungsdaten gibt es zudem jeweils ein Wochen-Backup. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der DP selbst verantwortlich. Der DP muss eine von EMS unabhängige Sicherung der Daten sicherstellen. Hierzu werden dem DP alle relevanten Daten im Kundencenter als Download zur Verfügung gestellt.

 

(4)

Die Leistung von EMS ist erbracht, wenn das System am Knotenpunkt des Servers zum öffentlichen Netz von EMS ordnungsgemäß bereit gestellt wird. Für die Verbindung der eigenen Hard- und Software zum Internet ist der DP selbst verantwortlich.

 

(5)

EMS darf seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des DP und von EMS für den DP zumutbar ist.

 

(6)

EMS ist berechtigt, sich für das Hosting Subunternehmern zu bedienen, insbesondere, den benötigten Speicherplatz von Drittanbietern zu beziehen.

 

§ 2 Geschuldeter Umfang der Verfügbarkeit der gehosteten Inhalte und Programme

 

(1)

Der Anspruch auf Nutzung der Software im Rahmen des von EMS gehosteten Systems besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. EMS beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit (Updates bzw. Upgrades) oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. EMS berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des DP und wird ihn eine angemessene Zeit vorher informieren. Gleiches gilt für die Sicherung und Erhalt des laufenden Betriebes, im Rahmen der Wartung, zu der EMS sich verpflichtet hat. Insbesondere während der periodischen geplanten oder in Einzelfällen auch ungeplanten Wartungsarbeiten.

 

(2)

Sollten für das Hosting Subunternehmer in Anspruch genommen werden, hat EMS keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der dort gehosteten Inhalte und Programme.

 

§ 3 Pflichten von EMS bei Vertragsende, Rechte an den erzeugten Daten

 

(1)

EMS löscht nach Ablauf der Vertragslaufzeit alle Daten vollständig. Für eine Datensicherung ist ausschließlich der DP verantwortlich. Hierzu werden dem DP alle relevanten Daten im Kundencenter als Download zur Verfügung gestellt.

 

§ 4 Pflichten des DP

 

(1)

Der DP verpflichtet sich, keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von dem Provider betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern.

 

(2)

Der DP trägt Sorge dafür, dass er – bspw. bei der Übertragung von Daten Dritter auf den Server von EMS – alle Rechte Dritter an dem von ihm verwendetem Material beachtet. Weiterhin holt er die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen ein, soweit er bei Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnisbestand eingreift.

 

(3)

Der DP prüft vor der Versendung von Daten und Informationen an den Server diese auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.

 

(4)

Der DP nutzt das System nicht, um elektronische Nachrichten missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand an Dritte für Werbezwecke zu verschicken.

 

(5)

Stellt der DP eine Störung des bereitgestellten Systems fest, muss er diese unverzüglich an EMS melden.

 

 

III. Verkaufsbedingungen für Ware

 

 

§ 1 Maßgebende Bedingungen

 

(1)

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Lieferer und dem DP als Besteller basieren auf Kaufverträgen und richten sich nach diesen Bedingungen.

 

(2)

Angebote der Lieferanten von Waren sind freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Angaben in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Der Vertrag kommt durch Lieferung oder Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. Im elektronischen Bestellsystem sind Verfügbarkeitsaussagen nicht bindend.

 

(2)

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

§ 2 Lieferung

 

(1)

Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Sitz des Lieferers.

 

(2)

Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Unternehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

 

(3)

Teillieferungen und entsprechende Rechnungslegung sind in zumutbarem Umfang zulässig.

 

(4)

Wir sind berechtigt, auch passfähige Teile (Alternativartikel) entsprechend der Bestellung unabhängig vom Hersteller zu liefern.

 

(5)

Wir sind berechtigt, Lieferungen bzw. Bestellungen welche nicht ausgeführt werden können zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden wir Sie unverzüglich darüber informieren. Bereits getätigte Zahlungsvorgänge auf diese Bestellungen werden Ihnen gutgeschrieben.

 

(6)

Aus § 2 Abs. 1 bis 5 erwachsen Ihnen keine Ansprüche auf Vertragsstrafen gegenüber dem Lieferer der Ware oder EMS.

 

§ 3 Versand

 

(1)

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des DP an die vom DP angegebene Versandanschrift.

 

(2)

Der Lieferer übernimmt keine Haftung für billigsten Versand.

 

(3)

Die Berechnung der Versandkosten erfolgt pro Paket auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

(4)

Sollte ein Paket an eine vom DP angegebene Lieferadresse nicht zugestellt werden können, dann wird das Paket automatisch an die im System hinterlegte Rechnungsadresse des DP, welcher die Bestellung ausgelöst hat, zugestellt.

 

§ 4 Reklamationen, Mängelrügen und Rücklieferungen

 

(1)

Reklamationen wegen unvollständiger Lieferungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung über das Kundencenter Menüpunkt „Reklamation“ mitzuteilen, maßgeblich ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns. Bei Reklamationen sind in jedem Falle die Rechnungsnummer und die Kundennummer sowie der Reklamationsgrund anzugeben. Nach erfolgter oder als erfolgt zu geltender Abnahme ist die Geltendmachung von Mängeln, die hierbei erkennbar gewesen wären, ausgeschlossen.

 

(2)

Eine als erfolgt zu geltende Abnahme kommt zustande, wenn der DP sich nicht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich die Rechte wegen bestimmter Mängel vorbehält.

 

(3)

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Reklamationen oder Mängelrügen sind diese Ansprüche ausgeschlossen.

 

(4)

Eine Rückgabe von bestellter Ware ist innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung möglich. Eine Rücklieferung muss vom DP über das Kundencenter unter dem Menüpunkt „Reklamation“ angemeldet werden. Voraussetzung für die Anerkennung einer Rücklieferung und der damit verbundenen Gutschriftserteilung ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in einwandfreier Originalverpackung befindet sowie die Rückgabe binnen 10 Tagen nach der Lieferung erfolgt. Eine Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer ist dabei zwingend erforderlich. Sonderbeschaffungen und Reifen sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der DP.

 

§ 5 Gewährleistung

 

(1)

Wir leisten ausschließlich Gewähr für Ansprüche, die auf unsere gewerbliche Handelstätigkeit zurückzuführen sind, auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie gesetzlich zwingend vorgegeben sind. Gewährleistungsansprüche zu Waren bezüglich Eigenschaften, Fehlerfreiheiten, Einbauhinweisen usw. unterliegen grundsätzlich dem Vorbehalt der Anerkennung durch den Hersteller und werden nur im Rahmen des erfolgreichen Herstellerrückgriffrechts geleistet. Ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sind abhängig vom jeweiligen Stand der Technik laut Herstellerangaben.

 

(2)

Die Gewährleistungsfrist unserer Erzeugnisse für die Erstausrüstung beträgt 12 Monate, jedoch beschränkt bei Erzeugnissen für Nutzkraftwagen auf eine Fahrleistung von 50.000 km und für PKW von 20.000 km des betreffenden Fahrzeuges. Für Waren aus nicht EU-Staaten beträgt die Verjährungsfrist für neu hergestellte Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem DP um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen gewerblichen Kunden handelt.

 

(3)

Die Gewährleistung beginnt mit dem Versand der Ware an den DP oder an die vom DP angegebene Lieferadresse.

 

(4)

Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des DP sind auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der DP eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein gewerblicher Kunde ist, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der DP Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

 

(5)

Die Gewährleistung erlischt, wenn kein fachgerechter Einbau nachgewiesen werden kann.

 

(6)

Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.

 

(7)

Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen.

 

(8)

Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht erneuert oder verlängert.

 

(9)

Im übrigen erfolgt die Abwicklung der Gewährleistung nach unseren jeweiligen Richtlinien und Anweisungen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

(1)

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den DP über, wenn dieser sämtliche - auch die zukünftig aus den Geschäftsverbindungen entstehenden - Forderungen des Lieferers beglichen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom DP bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderungen des Lieferanten. Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferanten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten.

 

(2)

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den DP, steht dem Lieferer das Miteigentum der hergestellten Sache im Verhältnis zu, indem zueinander stehen: der Rechnungswert, der für die hergestellte Sache verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren. Wird die Vorbehaltsware des Lieferers mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch das Eigentum des Lieferers an der Vorbehaltsware (§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte auf den DP übergehen und der DP diese für den Lieferer unentgeltlich verwahrt. Für aus der Vereinbarung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen/Bestände gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sachen/Bestände gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

 

(3)

Der DP darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Absätzen auf den Lieferer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der DP nicht berechtigt. Die Forderungen des DP aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferer mit allen Nebenrechten abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen anderen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom DP zusammen mit an deren, nicht dem Lieferer gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren, oder nach Verbindung/Vermischung weiter veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteils des Lieferers an der veräußerten Sache oder an dem veräußerten Bestand. Wird die Vorbehaltsware vom DP zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im voraus an den Lieferer abgetreten, wie es in den vorgenannten Absätzen bestimmt ist.

 

(4)

Der DP ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf des Lieferers einzuziehen; dieser wird vom Widerrufsrecht nur bei Zahlungsverzug Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderung ist der DP in keinem Fall befugt. Auf Verlangen des Lieferers ist der DP verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an den Lieferer zu unterrichten und diesen die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben.

 

(5)

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Von einer evtl. Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der DP unverzüglich den Lieferer benachrichtigen.

 

(6)

Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des DP insoweit freizugeben, dass hier die zu sichernde Forderung mehr als 20 % übersteigt.

 

(7)

Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Ware zu verlangen, wenn der DP mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

 

§ 7 Weitere Bestimmungen

 

(1)

Wünsche des DP zur nachträglichen Änderung können nur solange berücksichtigt werden, wie mit der Herstellung oder der Bearbeitung noch nicht begonnen worden ist. Dies gilt uneingeschränkt bei Sonderbeschaffung.

 

(2)

Zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art, ergeben sich aus den Preislisten, insbesondere auch betreffende Maße und deren Berechnung, Preisermittlung, Kisten- und Verpackungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld u.a.m. Soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen sind, gelten die branchenüblichen Gepflogenheiten.